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Dokument-ID: 1089626
6.3 Übernahme einer bestehenden GmbH und Änderung des Firmennamens und Gesellschaftszwecks
Eine Ärzte-GmbH kann auch dadurch entstehen, dass durch die beteiligten Ärzte alle Anteile an einer bereits bestehenden GmbH von den bisherigen Gesellschaftern übernommen werden und in der Folge die übernommene GmbH an die notwendigen Bestimmungen – wie zB Unternehmensname, Sitz der Gesellschaft oder Gesellschaftszweck – angepasst werden.