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Armin Obermayr - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2 Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung

Meldeverpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung

Der Arbeitgeber muss Angestellte vor ihrem Dienstantritt bei der Sozialversicherung anmelden. Hierzu ist die Beantragung einer Beitragskontonummer Voraussetzung. Diese sollte deshalb bereits zu dem Zeitpunkt beantragt werden, zu dem der Arbeitgeber rechnet, Dienstnehmer einzustellen.

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