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Dokument-ID: 1128945
13.2 Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung
Meldeverpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung
Der Arbeitgeber muss Angestellte vor ihrem Dienstantritt bei der Sozialversicherung anmelden. Hierzu ist die Beantragung einer Beitragskontonummer Voraussetzung. Diese sollte deshalb bereits zu dem Zeitpunkt beantragt werden, zu dem der Arbeitgeber rechnet, Dienstnehmer einzustellen.