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Dokument-ID: 1089539
2.9 Vertragsabschluss und Gliederung des Kaufvertrages
Der Abschluss eines Kaufvertrages über eine Arztpraxis ist grundsätzlich formfrei möglich.
Allerdings gibt es Ausnahmebestimmungen. Gem § 76 Abs 2 GmbHG bedarf die Übertragung von Praxisanteilen mittels Kaufvertrags unter Lebenden eines Notariatsaktes. Der gleichen Form bedürfen Vereinbarungen über die Verpflichtung eines Gesellschafters zur künftigen Abtretung eines Praxisanteiles. Die Grenze bildet 52a Abs 3 ÄrzteG, wonach die Übertragung und Ausübung von übertragenen Gesellschaftsrechten an einer Gruppenpraxis unzulässig ist.