© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1089510
2.1 Zusammenarbeit zwischen Ärzten
Zusammenarbeit zwischen Ärzten mit unterschiedlichen Spezialisierungen
Gem § 31 Abs 2 ÄrzteG sind Ärzte, welche die Voraussetzungen für die Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt für ein Sonderfach der Heilkunde erfüllt haben, zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt auf diesem Teilgebiet der Heilkunde als Sonderfach berechtigt, gleichgültig, ob diese Berufstätigkeit freiberuflich oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt wird.