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Neu Dokument-ID: 1089510

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Zusammenarbeit zwischen Ärzten

Zusammenarbeit zwischen Ärzten mit unterschiedlichen Spezialisierungen

Gem § 31 Abs 2 ÄrzteG sind Ärzte, welche die Voraussetzungen für die Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt für ein Sonderfach der Heilkunde erfüllt haben, zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt auf diesem Teilgebiet der Heilkunde als Sonderfach berechtigt, gleichgültig, ob diese Berufstätigkeit freiberuflich oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt wird.

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