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2.1.2 Mögliche Gewinnermittlungsarten für selbstständig tätige Ärzte
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung § 4 Abs 3 EStG | Nach Zu- und Abflussprinzip: Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Gewinn ergibt sich aus Überschuss der zugeflossenen Einnahmen über die abgeflossenen Ausgaben Unabhängig vom Umsatz zulässig (Einkünfte aus freiem Beruf) |
Bilanzierung § 4 Abs 1 EStG | Nach Vermögensvergleich: Gegenüberstellung Gewinn am Ende des zu veranlagenden Wirtschaftsjahres und Gewinn am Ende des vergangenen Wirtschaftsjahres Ermittlung des Gewinns durch doppelte Buchführung Freie Berufe unterliegen keiner Buchführungspflicht, können aber freiwillig bilanzieren |
Basispauschalierung § 17 Abs 1 EStG | Pauschalierte Betriebsausgaben:
für wissenschaftliche, kaufmännische oder technische Beratung/Tätigkeit, sowie für Vorträge und Schriftstellerei Basis für die Berechnung sind die Betriebseinahmen Zusätzlich: Kosten für Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung, Kammerbeiträge als zusätzliche Betriebsausgaben Zulässig bis Umsatz EUR 220.000,–
in vorangehendem Wirtschaftsjahr |
Kleinunternehmerpauschalierung § 17 Abs 3a EStG | Pauschalierte Betriebsausgaben: 45 %, bei Dienstleistungsbetrieben (Arzt- und Zahnarztpraxen) 20 % Basis für die Berechnung sind die Betriebseinnahmen Zusätzlich: Kosten für Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung, Kammerbeiträge als zusätzliche Betriebsausgaben Zulässig bis Umsatz EUR 55.000,– (Kleinunternehmer, ggf EUR 60.500,–) im Veranlagungsjahr Weiterverrechnete Reise- und Fahrtkosten sind direkt von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, Kosten für eine Zeitkarte für ein Massenbeförderungsmittel gem § 4 Abs 4 Z 5 EStG, Arbeitsplatzpauschale |