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Dokument-ID: 1090042
7.1 Der Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer erbringt aufgrund eines Arbeitsvertrags für den Arbeitgeber eine Arbeitsleistung in so genannter „persönlicher Abhängigkeit“.
Notwendige Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, dass der Arbeitnehmer die zu verrichtenden Arbeitsleistungen persönlich zu erbringen hat. Wer nicht persönlich leistet, sondern sich durch andere vertreten lässt, kann nicht persönlich abhängig sein. Man spricht in diesem Fall von der persönlichen Arbeitspflicht.