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Armin Obermayr - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.3 Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt

Meldeverpflichtungen

Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme eines Beschäftigten eine Arbeitgebernummer zu beantragen und ist zur Aufzeichnung von so genannten Lohnkonten verpflichtet. Aus diesen ergibt sich die Berechnung der Lohnabgaben und Lohnnebenkosten pro Arbeitnehmer.

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