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Dokument-ID: 1089610
2.7.2 Geschäftsführungsbezüge oder sonstige Bezüge
Ist der Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer und erhält er hierfür einen Geschäftsführungsbezug können diese Einkünfte steuerlich entweder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit sein. Die konkrete steuerliche Einstufung hängt von der Beteiligungshöhe und der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab: