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Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für den Handel mit Waren, die „face-to-face“ im Geschäft dem Kunden verkauft werden

Vorbemerkungen
Mit diesen AVB sollen die Verkaufsbedingungen von Waren im Handel geregelt werden. Sie gelten für den Verkauf von Waren im „B2C“ Bereich, dh Käufer ist ein Verbraucher oder ein „Unternehmer“, der die Waren ihm Rahmen eines sog Gründungsgeschäftes erwirbt. Ein Gründungsgeschäft schließt eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen für diese Betriebsaufnahme oder für die Gründung des Unternehmens ab. Eine solche Person wird wie ein Verbraucher behandelt (vgl § 1 Abs 3 KSchG). Daher gelten auch für sie die Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

Diese AVB gelten für den Verkauf von Waren, die direkt vor Ort im Geschäft des Unternehmers „face-to-face“ erworben werden (Barverkäufe). Die Waren werden direkt im Geschäft bezahlt. Die Bestimmungen des ECG und des FAGG finden keine Anwendung, weil es sich weder um ein Geschäft im E-Commerce-Bereich noch um ein solches handelt, das im Fernabsatz abgeschlossen wird.

Bei Barverkäufen in den Geschäftsräumlichkeiten sind die folgenden AVB dem Kunden vor Vertragsabschluss (und vor Erfüllung) – das ist bei Barkäufen meist (bloß) die Rechnung – tatsächlich zugänglich zu machen, weil die AVB mit dem Kunden vereinbart werden müssen, sonst gelten sie nicht. Dies kann durch Aushang oder Auflegung der AVB im Geschäft geschehen. Es empfiehlt sich zusätzlich die AVB mit dem Vertragstext/Rechnung an den Kunden auszuhändigen, zB als Beilage oder auf der Rückseite. Außerdem sollte der Kunde auf dem Vertragstext/Rechnung bestätigen, dass

  • das die AVB verwendende Unternehmen auf die AVB vor Vertragsabschluss hingewiesen hat
  • für Geschäfte und Lieferungen ausnahmslos die AVB gelten
  • das Unternehmen nur zu diesen Bedingungen Geschäfte abschließt

Die Informationspflichten nach § 5a KSchG sind zu beachten, wenn es sich nicht um Geschäfte des täglichen Lebens handelt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sofort erfüllt werden. Nach § 5a Abs 1 KSchG sind dem Verbraucher, bevor dieser durch einen Vertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, in klarer und verständlicher Weise folgende Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit diese Informationen nicht bereits unmittelbar aus den Umständen ergeben:

  • Die wesentlichen Eigenschaften der Ware
  • Firma und die Telefonnummer des Unternehmers sowie die Anschrift seiner Niederlassung
  • Gesamtpreis der Ware einschließlich aller Steuern und Abgaben, wenn aber der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Ware vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung und gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder, wenn diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, das allfällige Anfallen solcher zusätzlicher Kosten
  • Gegebenenfalls die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Zeitraum, innerhalb dessen nach der Zusage des Unternehmers die Ware geliefert wird, sowie ein allenfalls vorgesehenes Verfahren beim Umgang des Unternehmers mit Beschwerden
  • Zusätzlich zu dem Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für die Ware gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen nach dem Verkauf und von gewerblichen Garantien
  • Gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen für die Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge
  • Gegebenenfalls die Funktionsweise digitaler Inhalte einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte
  • Gegebenenfalls – soweit wesentlich – die Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese dem Unternehmer bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein muss

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)

der AA-GmbH [Unternehmer]
gültig ab … [Datum]
FN: … [Firmenbuchnummer]
Firmenbuchgericht: … [zB Firmenbuchgericht des Handelsgerichtes Wien]
Adresse: … [Straße, Hausnr, PLZ, Ort]
Tel: … [Telefonnummer]
E-Mail: … [E-Mailadresse]
UID-Nr: … [UID-Nummer]
Mitglied der … [zB Sektion der Wirtschaftskammer]

1. Geltung und Allgemeines

1.1

Für alle Geschäfte und Lieferungen der AA-GmbH gelten ausnahmslos diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden kurz: „AVB“). Sie bilden einen integrierten Bestandteil der zwischen der AA-GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Die AA-GmbH schließt nur zu diesen AVB Verträge ab.

1.2

Nebenabreden oder Änderungen dieser AVB müssen schriftlich vereinbart werden, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

1.3

Die AVB gelten bis zur Bekanntmachung neuer AVB durch die AA-GmbH.

1.4

Die AVB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten der AA-GmbH auf und sind auch unter http://www.aa-gmbh.at abrufbar.

1.5

Soweit in diesen AVB auf die Preisliste Bezug genommen wird, ist damit die am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preisliste der AA-GmbH gemeint. Diese wird in den Geschäftsräumlichkeiten der AA-GmbH sowie unter http://www.aa-gmbh.at/preisliste zur Verfügung gestellt.

2. Preis

2.1

Der Preis bestimmt sich nach der aktuell gültigen Preisliste der AA-GmbH. In den Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten und gesondert ausgewiesen.

2.2

Die Lieferung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.

2.3

Die AA-GmbH liefert nur in Österreich.

3. Zahlungsbedingungen, Annahmeverzug, Verzugszinsen und Mahn- und Betreibungskosten

3.1

Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart, sind Forderungen der AA-GmbH gegenüber ihren Kunden sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Bezahlung fällig.

3.2

Übernimmt der Kunde die Ware nicht wie vereinbart (Annahmeverzug), ist die AA-GmbH nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür sie eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Unternehmer/Gewerbsmann einzulagern.

3.3

Bei Verzug durch den Kunden ist die AA-GmbH berechtigt,

3.3.1

nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4 % pa zu verrechnen. • [Fußnote: Verzugszinsen bei Verbrauchern betragen gem § 1000 Abs 1 ABGB 4 % pa.] 

3.3.2

Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu verrechnen.

3.3.3

im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. • [Fußnote: Zinseszinsen: Der Gläubiger einer Geldforderung kann Zinseszinsen verlangen, wenn die Vertragspartner dies ausdrücklich vereinbart haben. Sonst kann er, sofern fällige Zinsen eingeklagt werden, Zinseszinsen vom Tag der Streitanhängigkeit an fordern. Wurde über die Höhe der Zinseszinsen keine Vereinbarung getroffen, so sind ebenfalls 4 % pa zu entrichten (§ 1000 Abs 2 ABGB).] 

4. Eigentumsvorbehalt, Veräußerungsverbot und Forderungsabtretung

4.1

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich Zinsen) im Eigentum der AA-GmbH. Der Kunde trägt ab Annahme der Ware das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.

4.2

Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich Zinsen) nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu veräußern, zu verleihen, zu verpfänden oder sonst zu verwerten. Sollte eine Pfändung der Ware durch Dritte erfolgen, ist die AA-GmbH davon unverzüglich zu informieren.

4.3

Sollte der Kunde dennoch die Ware weiterveräußert haben, tritt er im Voraus alle Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen an die AA-GmbH an diese ab.

5. Rücktrittsrecht nach § 3a KSchG • [Fußnote: Rücktrittsrecht nach § 3a KSchG: In gewissen, bei „face-to-face-Geschäften“ wohl grundsätzlich nicht vorliegenden Fällen kann der Kunde als Verbraucher gem § 3a KSchG vom Vertrag zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände sind ausschließlich die in § 3a Abs 2 KSchG und in diesen AVB aufgezählten Umstände. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so gilt § 4 KSchG, wonach Zug um Zug – der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen hat, – der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen hat. Die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.] 

5.1

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

5.2

Maßgebliche Umstände sind

5.2.1

die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung der AA-GmbH erbracht oder vom Kunden verwendet werden kann,

5.2.2

die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,

5.2.3

die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und

5.2.4

die Aussicht auf einen Kredit.

5.3

Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Kunden erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner.

5.4

Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn

5.4.1

er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,

5.4.2

der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder

5.4.3

die AA-GmbH sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.

5.5

Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs 4 KSchG sinngemäß, dh die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

5.6

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

5.6.1

die AA-GmbH alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,

5.6.2

der Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen und der AA-GmbH ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen.

5.7

Ist die Rückstellung der von der AA-GmbH bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Kunde der AA-GmbH deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.

5.8

Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2

Für mangelhafte Lieferungen erhält der Kunde nach Wahl der AA-GmbH eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift in der Höhe des in Rechnung gestellten Kaufpreises.

6.3

Soweit diese AVB oder das zwingende Recht nicht etwas anderes bestimmen, haftet die AA-GmbH nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. • [Fußnote: Haftungsausschluss bei übernommenen Sachen bei Verbrauchern (§ 6 Abs 2 Z 5 KSchG): Für den Verbraucher sind Vertragsbestimmungen nicht verbindlich, nach denen eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an einer Sache, die er zur Bearbeitung übernommen hat, ausgeschlossen oder beschränkt wird, sofern der Unternehmer nicht beweisen kann, dass eine solche Regelung im Einzelnen ausgehandelt worden ist. Zudem sind gem § 6 Abs 1 Z 9 KSchG Vertragsbestimmungen für Verbraucher nicht verbindlich, nach denen eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an der Person ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz sonstiger Schäden für den Fall ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, dass er oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat (Haftungsfreizeichnungen). Nach der Rechtsprechung ist auch der Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht generell zulässig. Unzulässig ist auch der Ausschluss bestimmter Schadensarten (zB Folgeschäden, untypische oder unvorhersehbare Schäden, andere mittelbare Schäden, Schäden aus Verzögerungen) oder eine Begrenzung der Haftung bis zu einer bestimmten Haftungssumme.] 

7. Unabwendbare Ereignisse (höhere Gewalt)

Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie zB Kriege, Streiks, Betriebsstörungen und amtliche Verfügungen, ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, solange und soweit solche Hindernisse bestehen.

8. Erfüllungsgehilfen

Die AA-GmbH darf sich für ihre Lieferverpflichtungen auch Dritter bedienen, ohne dass dadurch die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber der AA-GmbH berührt werden.

9. Datenschutz

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die in den mit der AA-GmbH geschlossenen Verträgen enthaltenen personenbezogenen Daten für die Vertragserfüllung von der AA-GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

10. Anwendbares Recht (Rechtswahl)

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der AA-GmbH und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des internationalen Privatrechts (wie zB IPRG, Rom I-VO, etc) und des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.