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Dokument-ID: 1019677
2.2.10 Aktuelle Judikatur zum Pauschalreiserecht
OGH 29.01.2015, 6 Ob 22/14z
§ 31b KSchG: Haftung des Reiseveranstalters • [Fußnote: Zak 2015/270.]
Ob der Reiseveranstalter auch in Bezug auf vor Ort gebuchte Zusatzleistungen als Veranstalter oder bloß als Vermittler zu qualifizieren ist, hängt davon ab, welchen Eindruck ein redlicher Erklärungsempfänger aufgrund der zurechenbaren Umstände gewinnen musste. Bei widersprüchlichen Erklärungen ist gem § 915 ABGB von Veranstalterstellung auszugehen.