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3.2 Aktuelle Judikatur zum VZKG
Basiskonto für Verbraucher (OGH 24.01.2019, 9 Ob 76/18v)
Seit Sept 2016 hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU unabhängig von seinem Wohnort das Recht, ein Basiskonto bei einem in Österreich ansässigen Kreditinstitut zu eröffnen und zu nutzen. Das Basiskonto ist zumindest in Euro anzubieten und hat mit Ausnahme einer Überziehungs- oder Überschreitungsmöglichkeit alle in der Praxis wichtigen und zur Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Zahlungsdienste zur Verfügung zu stellen: etwa Einzahlungen auf das Konto, Barabhebungen vom Konto am Schalter und an Geldautomaten, Lastschriften, Überweisungen einschließlich Daueraufträgen an Schaltern, Terminals und über das Online-System des Kreditinstituts sowie Zahlungen mit Zahlungskarten einschließlich Online-Zahlungen.