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Dokument-ID: 528360
8 Allgemeines und Regelungszweck des § 6 KSchG
Unternehmer geben im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern immer wieder in AGB oder Vertragsformblättern vorformulierte Vertragsbedingungen vor, die deren Vertragsposition schwächen. Der Klauselkatalog des § 6 KSchG schützt Verbraucher vor nachteiligen Vertragsbestimmungen, indem er die Privatautonomie der Unternehmer zugunsten der Verbraucher einschränkt und die bisherige Inhaltskontrolle von Verbrauchergeschäften verbessert.