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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.13.7 Andere Rückforderungsansprüche

Gem § 14 Abs 3 BTVG bleiben Rückforderungsansprüche nach anderen Vorschriften – etwa nach dem WEG oder nach dem ABGB – unberührt (vgl OGH 25.08.2016, 5 Ob 84/16p). In diesen Fällen gelten allerdings nur die allgemeinen Zinssätze. • [Fußnote: Riss in Gartner/Riss/Wolfinger, BTVG § 14 Rz 5.] 

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