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3.2 Arbeitsverträge
Verträge, die ein Verbraucher in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person mit dem Arbeitgeber schließt, sind gem § 1 Abs 4 KSchG vom Anwendungsbereich des KSchG ausgenommen. Dazu gehören Arbeitsverträge oder arbeitsvertragsähnliche Verträge. • [Fußnote: Apathy in Schwimann, AGBG, 3. Aufl, § 1 KSchG Rz 20.]