© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 702680

Barbara Pogacar - Hannah Sprickler | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2.3 Bestandrechte

Das BTVG kommt auch zur Anwendung, wenn dem Erwerber vertragliche Bestandrechte an einem zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäude, an einer Wohnung oder einer Geschäftsräumlichkeit eingeräumt werden und der Bestandnehmer vor Fertigstellung des Vertragsobjekts Zahlungen an den Bestandgeber zu leisten hat, die insgesamt EUR 150,– pro m² Nutzfläche übersteigen. Solche Zahlungen können bspw Kautionen oder Mietzinsvorauszahlungen sein. Für die Anwendbarkeit des BTVG kommt es nicht darauf an, ob das Bestandsverhältnis in den Anwendungsbereich des MRG, des WGG oder des ABGB fällt. • [Fußnote: Gartner, Bauträgervertragsgesetz, Praxiskommentar, § 2 Rz 13.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop