© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 643410

Barbara Pogacar - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.1.19 Betreibungskosten (Z 15)

Allgemeines

§ 6 Abs 1 Z 15 KSchG bestimmt, dass Vereinbarungen unwirksam sind, wonach sich der Verbraucher nach Eintritt des Verzugs zur Zahlung von Betreibungs- oder Einbringungskosten verpflichtet, sofern diese Kosten in der Vereinbarung nicht gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen sind oder soweit diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind. Es sollen dadurch Missbräuche bei der Einbringung von Forderungen hintangehalten werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop