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Dokument-ID: 672318
4.1.6 Beweislast
Derjenige, der den Schutz des (§ 3) KSchG für sich in Anspruch nehmen will, muss behaupten und beweisen, dass die Voraussetzungen für diesen Schutz gegeben sind (OGH 27.09.2016, 6 Ob 149/15b). Er wird trotz bestehender Formfreiheit gut beraten sein, die Rücktrittserklärung schriftlich zu erstatten.