© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 662908

Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.6 Bonitätsprüfung (§ 7 VKrG)

Das VKrG normiert in § 7 die vorvertragliche Pflicht des Kreditgebers zur Prüfung der Bonität des Kreditnehmers. Erforderlichenfalls hat der Kreditgeber Auskünfte aus einer zur Verfügung stehenden Datenbank einzuholen. Das bedeutet, dass eine Datenbankabfrage nicht zwingend vorzunehmen ist. Ergibt die Bonitätsprüfung einen Zweifel an der voraussichtlichen Eignung des Verbrauchers, die Pflichten aus dem Kreditvertrag vollständig zu erfüllen, muss der Kreditgeber den Verbraucher auf die Bedenken gegen dessen Kreditwürdigkeit hinweisen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop