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Dokument-ID: 1028489
8.1 Das Verhältnis zwischen Transparenzgebot und Unklarheitenregel
Aus dem interpretatorischen Naheverhältnis zu § 6 Abs 3 KSchG, welcher bei Geschäften zwischen Unternehmern und Verbrauchern Anwendung findet, ergeben sich besondere Rechtsfragen im Verhältnis zu § 915 2. Fall ABGB. Der sich auf den ersten Blick aufdrängende Eindruck einer Unvereinbarkeit löst sich schnell dahingehend, dass die Unklarheitenregel des § 915 2. Fall ABGB als reine Interpretationshilfe dient. So gilt die herrschende Ansicht, dass das später folgende Transparenzgebot erst eine Auslegung nach §§ 914, 915 ABGB voraussetzt.