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12.2.1 Der Vermieter als Unternehmer
Ein Unternehmen iSd KSchG ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Ein Vermieter ist dann als Unternehmer anzusehen, wenn die Vermietung des Bestandobjektes im Rahmen seines Unternehmens erfolgt. Zum Betrieb eines Unternehmens zählen dabei nicht nur (Rechts-)Geschäfte, die unmittelbar zum Gegenstand des Unternehmens gehören und dort ständig vorkommen, sondern vielmehr alle, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens in irgendeinem (mittelbaren) Zusammenhang stehen und dem Unternehmensinteresse, der Erhaltung der Unternehmenssubstanz oder der Erzielung eines Gewinns dienen. Darunter fallen nach der großzügigen Rechtsprechung alle Haupt-, Hilfs- und Nebengeschäfte, die den Unternehmensinteressen dienen und nicht nur solche, die unmittelbar zum Gegenstand des Unternehmens zählen. Ein Unternehmergeschäft liegt demnach auch vor, wenn ein Unternehmer mit einem branchenfremden Unternehmer einen Vertrag abschließt.