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Dokument-ID: 1028530
6 Die Regelung des § 6 Abs 3 KSchG – Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verbrauchergeschäften
Bei Verbrauchergeschäften wurde mit der KSchG-Novelle 1997 das Transparenzgebot der Richtlinie 93/13/EWG in die österreichische Rechtsordnung übernommen. Damit wurde eine Unklarheitenregel kreiert, die vorsieht, dass alle Klauseln klar und verständlich zu formulieren sind. Die Regelung gilt an sich für alle Bestimmungen in Verbraucherverträgen, egal, ob sie in AGB oder in ausgehandelten Vertragstexten enthalten sind. § 6 Abs 3 KSchG korrespondiert demnach mit der Bestimmung des § 879 Abs 1 ABGB, findet jedoch bei Verbrauchergeschäften begünstigte Anwendung.