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11 Einwendungen im Prozess
Stellt sich eine Bestimmung in AGB als fraglich dar, muss dieser Umstand erst gerichtlich geltend gemacht werden. Das kann einerseits über den kollektiven Weg der Verbandsklage nach § 28 KSchG durch einen klageberechtigten Verband oder in einem Individualprozess erreicht werden. Dies ist ein regulärer Zivilprozess, bei dem als Rechtsgrundlage die jeweiligen AGB herangezogen werden. Im vorliegenden Problemfeld klagt oft der AGB-Verwender auf Zahlung des Kaufpreises auf Grundlage der AGB-Bestimmungen. Der Beklagte kann und muss sich hingegen in weiterer Folge mittels Einwendung im anhängigen Zivilprozess zur Wehr setzen.