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13.1.3 Entscheidung 2 Ob 155/16g: Unzulässigkeit der Rechtswahlklausel
Im Auftrag des Sozialministeriums hat der VKI Klauseln in den AGB von Amazon EU S.à.r.l. beanstandet und eine Verbandsklage eingebracht. Im Jahr 2014 hatte das Handelsgericht Wien 11 Klauseln als gesetzwidrig beurteilt. 2016 beantwortete der EuGH die Fragen des OGH zur Rechtswahlklausel durch Amazon. Nach der Entscheidung des OGH am 14.12.2017 zu 2 Ob 115/16g sind alle beanstandeten Klauseln unzulässig. Missbräuchlich und sohin auch gesetzwidrig ist ua die Rechtswahlklausel, wonach luxemburgisches Recht anzuwenden ist. Darüber hinaus sind aber auch etwa Klauseln zur Rechnungsgebühr und zur Verwendung von Nutzerdaten nicht wirksam.