© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 643449
18.1 Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung
Allgemeines
In § 8 KSchG finden sich Sonderbestimmungen für Verbraucherverträge im Zusammenhang mit den primären Gewährleistungsbehelfen (Verbesserung/Austausch). In dieser Bestimmung wird der Erfüllungsort der Gewährleistungspflicht und damit die Pflicht, die Transport- und Wegekosten zu tragen, festgelegt, wobei ein für Unternehmer und Verbraucher tragbarer Ausgleich der beiderseitigen Interessen gesucht wurde. • [Fußnote: EBzRV 744 BlgNR 15. GP, 27.]