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Dokument-ID: 748125
12.3.1 Erhaltung/Instandhaltung
Hinsichtlich der Begrifflichkeiten ist anzumerken, dass das MRG bezüglich des Vermieters von Erhaltung und beim Mieter von Instandhaltung spricht.
Der OGH befand in der E 7 Ob 78/06f mehrere Klauseln (Klauseln 1, 23 und 32) für unwirksam, mit welcher die den Vermieter ex lege treffenden Erhaltungspflichten auf den Mieter überwälzt wurden. Dies stellt nach Ansicht des OGH einen Verstoß gegen § 9 Abs 1 KSchG dar, wonach die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers vor Kenntnis des Mangels weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden dürfen.