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Neu Dokument-ID: 1281333

Michael F. Damitner | Judikatur | Entscheidung

14.3.2 EuGH vom 08.12.2022, C-625/21: Keine Haftung des Verbrauchers nach missbräuchlicher Schadenersatzklausel

GZ: C-625/21 | Gericht: EuGH vom 08.12.2022

Im Vorlageverfahren Gupfinger hat der EuGH erstmals auch im Zusammenhang mit österreichischem Recht klargestellt, dass sich ein Unternehmer nach dem Wegfall einer missbräuchlichen Schadenersatzklausel grundsätzlich nicht auf das dispositive Recht berufen kann, um gegenüber dem Verbraucher dennoch Schadenersatz geltend zu machen. Zugleich erteilt der EuGH einer so genannten geltungserhaltenden Klauselreduktion eine klare Absage: Eine Klausel darf nicht in einen zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil aufgespalten werden, wenn ihre Bestandteile inhaltlich miteinander verknüpft sind.

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