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10.2.2 Finanzdienstleistung
Der Begriff der Fernfinanzdienstleistung ist weit definiert und umfasst sechs im Einzelnen aufgezählte Gruppen von Rechtsgeschäften. Auch der Begriff Dienstleistung ist weit zu verstehen, sodass auch zB Kaufverträge erfasst sind. • [Fußnote: Krassnigg, ÖJZ 2005, 135.]