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Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.3 Firmenkarten

Firmenkarten (Business Cards)

  • ua Inhalt der Entscheidung OGH 9 Ob 31/15x

Zulässige Klausel (auszugsweise)

„Firmenkarten (Business Cards): Firmenkarten sind Karten, die über Antrag des künftigen Karteninhabers und einer mitantragstellenden Person (als Firma bezeichnet) ausgestellt werden. Der Karteninhaber und die Firma haften solidarisch für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Firmenkartenvertrag ergeben, insbesondere für die rechtzeitige Bezahlung der Abrechnung. Die Haftung für die Privatausgaben des Karteninhabers ist bei entsprechendem Nachweis auf 10 % der Rechnungssumme begrenzt, wenn die Firma innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung unter gleichzeitiger Beibringung der Nachweise der Abrechnung […] schriftlich widerspricht.“

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