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Dokument-ID: 627814
15.5 Geldschulden außerhalb von Vertragsverhältnissen (Änderung von § 1417 und § 1420 ABGB)
Die Regelungen des neuen § 907a ABGB über die Erfüllung der Geldschuld gelten schon aufgrund ihrer systematischen Einordnung nur für Geldschulden, die aus einem Vertragsverhältnis herrühren. Doch sollten diese Regelungen auch für Geldverbindlichkeiten außerhalb von Vertragsverhältnissen, also aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse, zur Anwendung kommen.