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Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

17 Geoblocking-Verordnung

Ziel der Verordnung

Seit 03.12.2018 ist die Geoblocking-Verordnung (Verordnung [EU] 2018/302) anzuwenden. Ziel der Verordnung ist die Verhinderung von Diskriminierung bei Käufen auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes oder des Niederlassungsortes innerhalb der EU. Die Verordnung ist nicht nur auf das Internet beschränkt. In der Praxis ergeben sich aber vor allem für den Onlinehandel weitreichende Änderungen. Im „B2B“ (Business-to-Business)-Bereich gilt sie nur insoweit, als der kaufende Unternehmer ein Endverbraucher ist.

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