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Neu Dokument-ID: 1248459

FORUM Media (red) | Judikatur | Leitsatz

7.3 Gerichtsstandsvereinbarung nach Art 23 EuGVVO (Schriftformerfordernis in Fußnoten/AGB)

Im Anlassfall enthielt die Auftragsbestätigung der Klägerin auf jeder Seite in der Fußzeile neben Firmenangaben auch den Vermerk „Gerichtsstand: Handelsgericht Salzburg“. Die Unterschrift erfolgte auf der letzten Seite, die Paraphen auf den übrigen Seiten, jeweils nicht in unmittelbarer Nähe der Fußzeile. Es bestand keine ständige Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.

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