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Dokument-ID: 702777
11.10.4 Gesicherte Zahlungen
Gesichert sind sämtliche Zahlungen, die der Erwerber aufgrund des Bauträgervertrages geleistet hat. Ausgenommen sind Zahlungen für Abgaben und Steuern sowie für die Kosten der Vertragserrichtung und -abwicklung. Solche Zahlungen betreffen das Baugeschehen selbst und nicht die Bauleistungen. Auch wenn sie bei der Prüfung der Anwendbarkeit des BTVG zu berücksichtigen sind, befinden sie sich außerhalb dessen eigentlichen Schutzbereichs, nämlich der Absicherung des Insolvenzrisikos des Bauträgers. • [Fußnote: EBzRV 432 BlgNR 23. GP 8.]