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Dokument-ID: 644745
10.20 Gewerberechtliche Grundlagen
Bei dem Gewerbe der „Immobilienmakler“ handelt es sich gem § 94 Z 35 GewO um ein reglementiertes Gewerbe, welches mit dem Gewerbe der „Bauträger“ und „Immobilienverwalter“ zum gemeinsamen Oberbegriff der „Immobilientreuhänder“ zusammengefasst wird, ohne dadurch jedoch ein verbundenes Gewerbe zu bilden. • [Fußnote: Gruber/Paliege-Barfuß, Gewerbeordnung, 7. Aufl, § 94, Anm 213 (Stand 16.10.2012, rdb.at).]