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Dokument-ID: 871385
16.9.2 Grob benachteiligende Bestimmungen
Unzulässige Entgelt- und Zahlungsregelungen
„Für jeden begonnenen Monat ist die volle Miete zu entrichten.“
Diese Bestimmung verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB, weil es jeder sachlichen Rechtfertigung entbehrt, wenn der Leasingnehmer, der seiner Rückstellungsverpflichtung ohne jeden Verzug entspricht, dennoch Benützungsentgelt bis zum Monatsende zahlen muss, ohne ein Gebrauchsrecht zu haben. • [Fußnote: OGH 13.05.2009, 7 Ob 230/08m.]