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Neu Dokument-ID: 1235255

FORUM Media (red) - Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

1.47 Gröblich benachteiligende Klausel zum Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit

OGH: In casu hatte der OGH unter anderem den Wortlaut folgender Klausel zu beurteilen:

„Für sonstige Schäden (wie zB Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen) haftet M***** lediglich, wenn der Schaden von M***** oder von einer Person, für die M***** einzustehen hat (§ 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.“

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