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5.2 Grundsätze bei der Beurteilung von Klauseln in AGB im Verbandsprozess
Grundsätze des Verbandsprozesses
Im Rahmen von Verbandsprozessen hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen (RIS Justiz RS0016590). Im Gegensatz zur jeweiligen Vertragsauslegung im Individualprozess kann auf eine etwaige teilweise Zulässigkeit der beanstandeten Bedingungen nicht Rücksicht genommen werden. Es kann also keine geltungserhaltende Reduktion stattfinden (RIS Justiz RS0038205). Auf die für den Verbraucher ungünstigste Auslegung wird im Verbandsprozess deshalb abgestellt, weil befürchtet wird, dass der einzelne Verbraucher die wahre Rechtslage und die ihm zustehenden Rechte nicht erkennt und sich daher auch nicht auf diese beruft (OGH 7 Ob 173/10g mwN).