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6 Kostenvoranschläge
Entgeltlichkeit des Kostenvoranschlages
§ 5 Abs 1 stellt klar, dass Kostenvoranschläge des Unternehmers für Verbraucher im Zweifel unentgeltlich sind. Dies ist eine Ausnahme zum Grundsatz, dass Unternehmer im Zweifel nichts umsonst leisten (vgl Krejci in Rummel, ABGB³ § 5 KSchG).
§ 5 KSchG will für Unternehmer und Verbraucher Rechtssicherheit schaffen, ob für einen Kostenvoranschlag ein Entgelt gefordert werden kann oder zu zahlen ist. Der Verbraucher hat für die Erstellung eines Kostenvoranschlags iSd § 1170a ABGB durch den Unternehmer gem § 5 Abs 1 KSchG nur dann ein Entgelt zu zahlen, wenn er vorher auf die Zahlungspflicht hingewiesen worden ist. Dadurch soll der Verbraucher vor der überraschenden Entgeltlichkeit des Kostenvoranschlages geschützt werden. Unterlässt der Unternehmer daher den Hinweis auf die Entgeltlichkeit, so kann er vom Verbraucher auch kein Entgelt fordern.