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15.2.4 Kurzfristige Entgeltänderung (Z 4)
Allgemeines
Gem § 6 Abs 2 Z 4 KSchG sind nicht im Einzelnen ausgehandelte Vertragsbestimmungen nichtig, wonach der Unternehmer für seine binnen zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringende Leistung ein höheres als das ursprünglich vereinbarte Entgelt erhalten soll. Vorformulierte Vereinbarungen, wonach der Unternehmer zu einer Erhöhung des Engelts berechtigt ist, auch wenn die Leistung innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Lieferfrist erbracht werden soll, überraschen den Verbraucher. Der Unternehmer soll daher gezwungen sein, den Verbraucher darauf aufmerksam zu machen. • [Fußnote: EBzRV 744 BlgNR 14. GP, 26.]
Hinweis:
Innerhalb von zwei Monaten stehen dem Unternehmer somit ohne besondere (und rechtskonforme) Vereinbarkung keine Möglichkeiten zur Verfügung, das Entgelt zu erhöhen. Spätere Erhöhungen müssen hingegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG entsprechen.