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Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.23 Lastschriften und Lastschriftverfahren

Abbuchungsauftrag für Lastschriften, Lastschriftermächtigung

  • Inhalt der Entscheidung OGH 1 Ob 124/18v

Unzulässige Klausel

„Der KI [Anm: Karteninhaber] ist nur solange berechtigt, die Karte oder die Kartendaten für Zahlungszwecke zu verwenden, als … er in der Lage ist, die mit der Karte eingegangenen Verpflichtungen gemäß Punkt 11. rechtzeitig zu erfüllen und zu diesem Zweck während der Vertragsdauer einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften aufrecht erhält und für eine ausreichende Deckung seines Kontos Sorge trägt.“

OGH

Die Klausel ist gröblich benachteiligend und unzulässig, weil sie dem Kunden die Wahl der Zahlungsart weitgehend einschränkt. Die Klausel lässt die Lastschrift als einzige Zahlungsart zu. Nach der Klausel verliert der Karteninhaber das Recht, seine Karte für Zahlungen zu benützen, wenn er keine Lastschriftermächtigung für ein stets ausreichend gedecktes Konto erteilt bzw aufrechterhält.

Einlösung von Lastschriften

  • Betrifft: §§ 3 Z 25 und 39 Abs 1 ZaDiG (§§ 4 Z 22 und 73 Abs 1 ZaDiG 2018)
  • Ua Inhalt der Entscheidung OGH 6 Ob 120/15p

Zulässige Klausel

„Damit ist auch meine/unsere kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist.“

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