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Dokument-ID: 702736
11.7.2 Nach dem KSchG
Wenn der Erwerber Verbraucher iSd KSchG ist, so kommen auch die §§ 6 (unzulässige Vertragsbestimmungen), 8 und 9 (Gewährleistung) sowie 9b (vertragliche Garantie) KSchG zur Anwendung. Erfolgt der Ankauf einer Wohnung für eigene Wohnzwecke des Käufers, ist der Käufer Verbraucher iSd § 1 Abs 1 KSchG, weil das Rechtsgeschäft dann nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört.