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13.7.3 OGH vom 15.03.2023, 3 Ob 1/23b: Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitnessstudios
Wie bereits in der Entscheidung 4 Ob 62/22d vom 18.10.2022 setzte sich der Oberste Gerichtshof in dieser Entscheidung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitnessstudios auseinander. Die Entscheidung hatte neun Klauseln, welche abermals die Mindestdauer der abzuschließenden Vertragsverhältnisse, die Möglichkeit sowie die Modalitäten der Vertragskündigung und unzulässige Einschreibe- und Pauschalgebühren, zum Gegenstand. Zusätzlich setzte sich der Oberste Gerichtshof mit einer Klausel auseinander, welche eine Haftungsfreizeichnung für Personenschäden bei Nutzung des Solariums vorsah.