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Dokument-ID: 1116874
13.6.2 OGH vom 16.02.2022, 7 Ob 202/21p: Klausel zur Abrechnung von Datenvolumen je „Session“ verstößt gg das Transparenzgebot
Im gegenständlichen Verfahren befasste sich der OGH mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A1 Telekom Austria AG (A1) wegen einer Klausel in den Entgeltbestimmungen des Tarifs minibob. Dort wurde festgelegt, dass die Abrechnung in ganzen Blöcken zu je einem Megabyte (MB) pro Session erfolgen sollte. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht der klagenden Partei, des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), dass eine solche Verrechnungsklausel unzulässig ist.