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Dokument-ID: 1129623
13.6.10 OGH vom 18.10.2022, 4 Ob 62/22d: Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitnessstudios
Die Arbeiterkammer als eine nach § 29 Abs 1 KSchG zur Klage berechtigte Körperschaft öffentlichen Rechts brachte Klage auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung gegen den Betreiber eines im Franchisesystem geführten Fitnessstudios wegen fünf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.