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13.3.8 OGH vom 23.10.2019, 7 Ob 113/19x: Kein kategorischer Ausschluss des Herzinfarktes in der Unfallversicherung
In einer aktuell vielbeachteten Entscheidung des OGH stellte sich die Frage der Zulässigkeit der gebräuchlichen Ausschlussklausel von Herzinfarkten bei Unfallversicherungen. Hier hatte ein Ehemann eine Unfallversicherung bei der beklagten Versicherung abgeschlossen und seine Frau darin mitversichert. Diesem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1999) zugrunde. Im dort zu findenden Art 6.3 AUVB 1999 fand sich die Regelung, dass vom Versicherungsschutz ferner Unfälle umfasst sind, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall herbeigeführt werden; ein Herzinfarkt oder Schlaganfall jedoch in keinem Fall als Unfallfolge gilt.