© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 702753

Barbara Pogacar - Hannah Sprickler | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.8.3 Rücktritt wegen Schuldnerverzugs gem § 918 ABGB

Wenn der Bauträger mit der vereinbarten Leistung in Verzug gerät, so hat der Erwerber gem § 918 ABGB das Wahlrecht, auf Erfüllung der vereinbarten Leistung zu bestehen, oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob den Bauträger am Verzug ein Verschulden trifft oder nicht. Das Rücktrittsrecht steht daher auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bauträgers zu, wenn sich dieser bereits mit seinen Leistungen in Verzug befindet.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop