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Neu Dokument-ID: 702766

Barbara Pogacar - Hannah Sprickler | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.9.5 Rücktrittsfrist

Das Rücktrittsrecht steht dem Bauträger längstens bis 6 Monate nach Vertragsabschluss zu. Die Rücktrittsfrist kann auch nicht durch eine später abgeschlossene Vereinbarung verlängert werden. Wenn eine kürzere Rücktrittsfrist als die genannten sechs Monate vereinbart wird, steht es den Parteien hingegen frei, die Frist bis maximal sechs Monate zu verlängern. • [Fußnote: Engin-Deniz, BTVG, 2. Aufl, § 6 Rz 3.] 

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