© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
20.3 Rücktrittsrecht des Unternehmers
Wenn dem Verbraucher die Beschränkung der Vollmacht nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht bewusst war, so hat der Unternehmer gem § 10 Abs 2 KSchG unbeschadet der Geltendmachung dieses Umstandes nach anderen gesetzlichen Bestimmungen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis des Unternehmers von der Überschreitung durch den Vertreter und den Umständen, aus denen sich die grobe Fahrlässigkeit des Verbrauchers ergibt, erklärt werden. Der Unternehmer muss sowohl die Vollmachtsbeschränkung als auch die grobe Fahrlässigkeit des Verbrauchers beweisen. • [Fußnote: Kosesnik-Wehrle in Kosesnik-Wehrle, Konsumentenschutzgesetz, 3. Aufl, § 10 Rz 11.]