© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 672369

Barbara Pogacar - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Rücktrittsrechte bei Verstoß gegen gewerberechtliche Regelungen – Rechtslage nach dem VRUG

§ 3 Abs 5 KSchG bestimmt, dass der Verbraucher auch von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen sowie Werbeveranstaltungen oder über die Entgegennahme von Bestellungen von Waren verstoßen hat. Die Bestimmungen des § 3 Abs 1 (Voraussetzungen für das Rücktrittsrecht), Abs 3 Z 4 und 5 (Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Verträgen nach dem FAGG und Vertragserklärungen in Abwesenheit des Unternehmers) und Abs 4 (Formfreiheit) KSchG sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Die Formfreiheit kann allerdings nur für Vertragsanträge oder Verträge zur Anwendung kommen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher auch in den Fällen des § 3 Abs 3 Z 1 bis 3 KSchG zu, dh, auch, wenn der Verbraucher das Geschäft angebahnt hat, dem Vertragsabschluss keine Besprechung vorausging oder es sich um ein geringfügiges Bargeschäft handelt. Auch diese durch das VRUG eingeführte Änderung kommt erst auf Verträge zur Anwendung, die ab dem 12. Juni 2014 geschlossen werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop