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16.6 Sonderzahlungen des Leasingnehmers
Zum Teil wird der Leasingnehmer im Leasingvertrag neben den Leasingraten zu zusätzlichen Zahlungen verpflichtet, wobei ua aus steuerrechtlichen Gründen zwischen Leasingsonderzahlungen und Kautionszahlungen unterschieden wird. Sonderzahlungen bei Beginn des Leasingvertrages werden bei der Bemessung der Höhe der monatlichen Leasingraten entsprechend berücksichtigt. • [Fußnote: Schopper/Skarics in Apathy/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage, 1/58 f.] Die Höhe der Sonderzahlung kann je nach Modell und Marke variieren, ist aber in der Regel frei wählbar durch den Leasingnehmer.