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Dokument-ID: 702658
10.19.3 Standesrecht der Immobilienmakler
Bei den standesrechtlichen Bestimmungen der IMV (2. Abschnitt) sowie den von der WKO herausgegebenen „Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler“ • [Fußnote: Die aktuelle Fassung wurde vom Ausschuss des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder am 13.06.2012 beschlossen und vom erweiterten Präsidium der WKO am 27.06.2012 genehmigt. Die Standesregeln traten mit 01.10.2012 in Kraft.] ist im Wesentlichen zwischen dem Verhalten eines Immobilienmaklers im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber und jenem gegenüber Berufskollegen zu unterscheiden.